Informationen zur Fachkundeprüfung Taxi und Mietwagen
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Wer benötigt diese Fachkundeprüfung? |
Wer als Unternehmer/in Personenbeförderungen mit einem Taxi oder Mietwagen durchführen will. |
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Rechtsgrundlage: |
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) |
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Voraussetzungen: |
Erteilung einer Genehmigung durch das für den Betriebssitz zuständige Landratsamt oder die zuständigen Behörden der kreisfreien Städte. |
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Voraussetzungen zum |
- persönliche Zuverlässigkeit
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Die fachliche Eignung kann erbracht werden:
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Durch den Nachweis einer mindestens dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs oder durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer. |
Befreiung von der |
Personen, die nachweisen, daß sie mindestens während der Dauer von drei Jahren nach den Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr als Betriebsleiter (gemäß §4 BOKraft) oder als Vertreter des auswärtigen Unternehmers bestellt und bestätigt waren. |
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Inhalte der Prüfung: |
- Berufsbezogenes Recht, |
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Dauer der Prüfung: |
90 Minuten schriftlich, danach eventuell mündliche Prüfung(max. 30 Minuten) |
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Vorbereitungskurse: |
Taxi Verband Berlin Brandenburg e.V., Hohenzollerndamm 184, 10713 Berlin |
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Termine: |
Über Kursbeginn, Inhalt und Preise informieren Sie sich bitte bei den Veranstaltern. |
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Fachliche Auskünfte. |
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Anmeldung zur Prüfung: |