TaxiFunk Berlin TZB GmbH
Persiusstr. 7, 10245 Berlin
INHALTSVERZEICHNIS
§1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.............................................................. 04
§2 FUNKGERÄTE........................................................................................ 04
§3 TEILNAHME AM FUNKVERKEHR ............................................................ 05
§4 REGELUNG DER AUFTRAGSVERGABE.................................................... 06
§5 AUFTRÄGE............................................................................................ 09
§6 VERHALTEN GEGENÜBER FAHRGÄSTEN.................................................13
§7 NOTRUF ................................................................................................13
§8 NOTRUFKANAL ......................................................................................14
§9 MAßNAHMEN ........................................................................................14
§10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN...................................................................15
ANLAGEN ...................................................................................................15
KANALGRENZEN..................... ....................................................................15
ABKÜRZUNGEN DER SERVICESEITEN..........................................................16
Vorwort
Das von der Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen mit den Firmen Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG, TaxiFunk Berlin TZB GmbH (im Folgenden jeweils Taxizentrale genannt) ihren Teilnehmern und Fahrern gemeinsam angestrebte Ziel ist eine perfekte Dienstleistung Taxi für Kunden und Fahrer.
Des weiteren gilt es, gemeinsam die Zahl unserer zufriedenen Kunden weiterhin zu erhöhen.
Um dieses Ziel erreichen zu können und eine weiterhin angenehme Zusammenarbeit der beteiligten Vertragspartner in jeglicher Hinsicht zu ermöglichen, erlangt diese Funk-und Betriebsordnung für die Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG und die TaxiFunk Berlin TZB GmbH Gültigkeit.
Wir wünschen Ihnen gute Fahrt und gute Kasse.
Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG im Juli 2008 TaxiFunk Berlin TZB GmbH im Juli 2008 §1 Allgemeine Bestimmungen:
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Die Funkordnung dient der guten Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern, Fahrern und der jeweiligen im Vorwort genannten Taxizentrale im Sinne einer reibungslosen Vermittlung der Aufträge und der korrekten Bedienung unserer Kunden. Sie ist Bestandteil des Funkteilnehmervertrages/Funkvermittlungsvertrages sowie des Benutzervertrages für Funktaxifahrer/Fahrervertrag. Spätere Änderungen an Fahrzeug-oder Fahrerprofil sind der jeweiligen Taxizentrale schriftlich, per Fax oder per E-Mail umgehend mitzuteilen.
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Der Teilnehmer ist verpflichtet, jeden seiner Fahrer mit den Bestimmungen der Funk-und Betriebsordnung vertraut zu machen und seine Fahrer auf deren strikte Einhaltung zu verpflichten. Der Teilnehmer und seine Fahrer erkennen zugleich die Strafbestimmungen des §9 der Funk-und Betriebsordnung an. Allen Auflagen der Taxizentrale ist nachzukommen; insbesondere kann die Taxizentrale den Teilnehmer verpflichten, die Funkanlagen bzw. den Pocket-PC zur Teilnahme an der automatischen Vermittlung jederzeit durch eine autorisierte Funkwerkstatt überprüfen lassen. Zur Wahrung der Funkdisziplin können jederzeit Kontrollen durch hierzu ermächtigte Personen durchgeführt werden.
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Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausschließlich Werbematerialien (z.B. Quittungen) der an der Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen teilnehmenden Firmen oder Werbematerialien des eigenen Unternehmens zu verwenden. Werbung anderer Zentralen ist nicht zu verwenden.
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Veränderungen dieser und der folgenden Bestimmungen können jederzeit durch die jeweilige Taxizentrale vorgenommen werden. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf es lediglich der Bekanntgabe und des Aushangs im Kundenbüro. Die weitere Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung gilt als Einverständnis mit der Änderung.
§2 Funkgeräte
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Jeder Fahrer ist mit der Bedienung der Funkanlagen vertraut zu machen. Die Funkkennung muss identisch mit der Konzessionsnummer sein. Die Sendeleistung darf 6 Watt nicht überschreiten. Max. Frequenzhub 4 kHz. Es ist untersagt, zusätzliche Sende-, Empfangs,-Mithörquarze, Verstärker jeglicher Art, Relais oder sonstige Zusatzgeräte an-oder einzubauen. Bei Nutzung eines Pocket-PCs oder eines anderen Datenendgerätes zur Teilnahme an der Vermittlung über automatischen Datenfunk per GPRS muss die programmierte Konzessionsnummer des verwendeten Pocket-PCs/Datenendgerätes ebenfalls immer mit der Konzessionsnummer des Taxis identisch sein. Sollten die zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen zu anderen als der Auftragsvermittlung dienenden Zwecken eingesetzt werden, so ist der Funkteilnehmer verpflichtet, der Taxizentrale die entstandenen Kosten inkl. Bearbeitungsgebühren zu ersetzen.
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Der Einbau weiterer Betriebsfunkgeräte in die Fahrzeuge ist nicht zulässig. Über Ausnahmen entscheidet die Geschäftsführung der Taxizentrale.
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Die Teilnahme des Unternehmers oder eines Fahrers an der Vermittlung von Fahrtaufträgen über Systeme (z.B. GSM-Netze o.a.) anderer Anbieter als der an der Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen teilnehmenden Firmen ist nicht zulässig.
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Es dürfen nur von der Taxizentrale zugelassene Geräte durch die von der Taxizentrale hierzu autorisierten Funkwerkstätten eingebaut werden. Eine Liste dieser Funkwerkstätten ist im Büro erhältlich. Wir empfehlen unbedingt eine technische Fahrzeugausstattung, die die Teilnahme am Sprachfunk und an der automatischen Auftragsvermittlung ermöglicht.
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Bei Verlassen des Fahrzeugs und bei Werkstattaufenthalten ist das Funkgerät bzw. Datenendgerät zur Automatikvermittlung so zu sichern, dass die Benutzung durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Hierfür ist der Teilnehmer verantwortlich.
Bei allen Verstößen gegen diese Vorgaben erlischt mit sofortiger Wirkung die Funkgenehmigung. Ferner können Vertragsstrafen (siehe §9) ausgesprochen werden.
§3 Teilnahme am Funkverkehr
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Funkvermittlung ist der Besitz eines gültigen Funkausweises bzw. der Würfelfunk PhotoCard. Zur Teilnahme an der vollautomatischen Vermittlung über Pocket-PC der Taxizentralen erhält der Fahrer zusätzlich nach erfolgreicher Schulung bzw. Einweisung durch die Taxizentrale eine persönliche PIN zur Anmeldung in der Vermittlungssoftware; die erhaltene PIN ist vertraulich zu behandeln und darf keinem Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Benutzervertrag für Funktaxifahrer bzw. der Fahrervertrag/Auskunftsbogen mit der
jeweiligen Zentrale ist verbindlicher Bestandteil der Funkordnung.
Es gelten die vereinbarten Bedingungen aus dem abgeschlossenen Fahrervertrag mit der
jeweiligen Taxizentrale.
Die teilnehmenden Fahrzeuge der jeweiligen Taxizentrale sind durch die jeweils gültigen
Funksymbole an der Front-und Heckscheibe (oben) zu kennzeichnen.
Ferner ist bei teilnehmenden Fahrzeugen der Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG ein
Antennenwürfel anzubringen.
Zur Teilnahme an jeglichem Funkverkehr ist die Anmeldung im System je nach technischer
Ausstattung des Fahrzeugs entweder mit der persönlichen PhotoCard oder der
persönlichen Fahrernummer und PIN zur Pocket-PC-Vermittlung nötig. Es gelten die
vereinbarten Bedingungen aus dem Fahrervertrag.
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Die Anrede im Funksprechverkehr ist ”Sie”. Die Funksprache ist ”Deutsch”. Auf eine verständliche Sprechweise ist im Sinne einer schnellen und reibungslosen Vermittlung zu achten. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist unabdingbar für die Verständigung über Funk genauso wie für das Kommunizieren mit den Fahrgästen.
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Wer den Funkverkehr durch unnötiges Drücken der Sendetaste, Übertragen von Geräuschen und Musik oder durch Bemerkungen stört, verstößt gegen die Bestimmungen der Bundesnetzagentur sowie gegen das Gesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus ist der Tatbestand der Geschäftsschädigung erfüllt. Der Betreffende wird schadenersatzpflichtig.
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Der Fahrer ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, angebotene Funkaufträge anzunehmen. Nach Auftragsvermittlung ist die Beleuchtung des Dachzeichens auszuschalten. Vermittelte Funkaufträge sind auszuführen; sie haben grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Fahrtaufträgen. Eine Rückgabe des vermittelten Auftrags durch den Fahrer ist nur im begründbaren Ausnahmefall möglich.
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Beschwerden über Funk sind unzulässig! Sie sind zur Klärung des Vorfalles telefonisch, schriftlich oder per E-Mail im Büro einzureichen.
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Für wichtige Nachfragen bezüglich eines erhaltenen Auftrags oder Fahrpreisrückmeldungen ist der Servicekanal Sprache zu wählen. Bei der Bestellung vom Fahrgast erhaltene Zusätze zum Auftrag sind auf dem Display vermerkt, weitere Informationen sind nicht verfügbar.
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Bei Verkehrsunfällen von Teilnehmern ohne verletzte Personen wird der Teilnehmer gebeten, dies der Polizei durch kostenfreien Anruf über Handy oder Telefonzelle selbst mitzuteilen. Die zuständigen Institutionen (Polizei, Feuerwehr) empfehlen auch bei sonstigen Unfällen den direkten kostenlosen Anruf des Fahrers vor Ort per Handy oder Telefonzelle, um ggf. weitere Informationen zu gezielten Nachfragen über z.B. Art und Umfang von Verletzungen erhalten zu können.
§4 Regelung der Auftragsvergabe
a) Sprechfunk
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Halteplatzausruf: Die Zentrale spricht den für den Besteller zuständigen Halteplatz an. Es können bis zu zwei Halteplätze angesprochen werden. Beim Halteplatzausruf meldet sich der Fahrer des ersten Taxis unter Nennung der Konzessionsnummer. Der Fahrer muss sich davon überzeugen, dass er auch wirklich der erste Wagen der betreffenden Taxizentrale ist. Fahrer hinten stehender Wagen dürfen sich nur durch kurzes Drücken der Sendetaste melden; dies darf nur erfolgen, wenn sich der Fahrer des ersten Taxis der jeweiligen Taxizentrale nicht sofort meldet. Die Zentrale fragt dann den Wagen, dessen Kennung (Konzessionsnummer) nach Drücken der Sendetaste erscheint, nach seiner Position. Hier muss durch den Fahrer die Position in der Gesamtzahl der wartenden Fahrzeuge (aller Taxis) angegeben werden. Die Zentrale wiederholt diese Position. In der folgenden Pause hat ein eventuell noch weiter vorne stehender Fahrer die Möglichkeit, sich durch Nennung der Konzessionsnummer nachzumelden. Ist er nicht der erste Fahrer der betreffenden Zentrale am Halteplatz, muss er ebenfalls seine Position in der Gesamtzahl der wartenden Fahrzeuge angeben. Diese Position wird ebenfalls von der Zentrale wiederholt.
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Erster Ausruf -Nahbereichsruf Erfolgt beim Halteplatzruf keine Meldung, wird der Auftrag von der Zentrale frei ausgerufen. Meldeberechtigt sind jetzt nur freie Taxis, die sich in unmittelbarer Nähe des Auftragsortes befinden und diesen spätestens innerhalb von 4 Minuten erreichen können. Die Meldung erfolgt nur durch kurzes Drücken der Sendetaste –
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Sprachmeldungen bleiben unberücksichtigt. Die erste in der Zentrale aufleuchtende
Konzessionsnummer erhält den Auftrag.
Auch bei Vorbestellungen ist die Zeit des ersten Ausrufs einzuhalten.
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Zweiter Ausruf -Raumruf Erfolgt beim Nahbereichsruf keine Meldung, wird der Auftrag von der Zentrale erneut ausgerufen. Meldeberechtigt sind jetzt alle Taxis, die den Bestellort innerhalb von 8 Minuten erreichen können, egal ob frei oder besetzt. In Außenbezirken kann die Zeitvorgabe größer sein, z.B. 10-12 Minuten. Dies wird dann jeweils von der Zentrale angesagt. Die Meldung erfolgt durch kurzes Drücken der Sendetaste. Die erste in der Zentrale aufleuchtende Konzessionsnummer erhält den Auftrag. Bei Vorbestellungen, bei denen die vorbestellte Zeit ausgerufen wird, dürfen sich nur Fahrer melden, die innerhalb der angesagten Zeit beim Kunden sein können, ansonsten ist auch hier die Zeit des zweiten Ausrufs einzuhalten.
! Geändert ! Bei Großraumaufträgen gelten für den 1. Ausruf 4 Minuten und für den 2.Ausruf 8 Minuten, bei Umlandaufträgen gelten für den 1. Ausruf 8 Minuten und für den 2.Ausruf 15 Minuten.
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Dritter Ausruf -Fahrziel
Erfolgt auch im zweiten Ausruf keine Meldung, nennt die Zentrale das Fahrziel (wenn
bekannt). Der erste Melder erhält den Auftrag. Die Meldung erfolgt durch kurzes Drücken
der Sendetaste. Die ausgerufenen Bedingungen (z.B. Klimaanlage) oder
Vorbestellungszeiten müssen eingehalten werden.
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Weitere Ausrufe
Erfolgt auch im dritten Ausruf keine Meldung, wird der Auftrag erneut ausgerufen. Die
Meldung erfolgt durch kurzes Drücken der Sendetaste. Der Melder kann von den
ausgerufenen Bedingungen oder Vorbestellungszeiten abweichen. Die Zentrale spricht
den ersten Melder ggfs. an, ob er die ausgerufenen Bedingungen (z.B. Klimaanlage) oder
die Vorbestellungszeiten einhalten kann.
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”Keine Kennung”
Erscheint nach Drücken der Sendetaste in der Zentrale keine Kennung
(Konzessionsnummer), z.B. wegen technischer oder anderer Störungen, ruft die Zentrale
”keine Kennung”. Nun muss der Fahrer, der sich durch Drücken der Sendetaste für einen
Auftrag beworben hat, der Zentrale die Konzessionsnummer per Sprache mitteilen.
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„Nochmal“
Erscheint nach Drücken der Sendetaste in der Zentrale keine Kennung, da aufgrund einer
Vielzahl von Bewerbungen um den Auftrag keine Auswertung der eingehenden
Kennungen stattfinden konnte, ruft die Zentrale „nochmal (drücken)“. Alle betreffenden
Fahrer müssen sich für den Auftrag nochmals durch Drücken der Sendetaste bewerben.
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Sonderregelung
Wird für einen Auftrag kein Halteplatz angesprochen, beginnt die Zentrale mit dem 1.
Ausruf (Nahbereichsruf). Die Zeiten des jeweiligen Ausrufs müssen eingehalten werden.
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Das jeweilige Verfahren der Beschleunigung der Auftragsvergabe wird von der
Zentrale angekündigt.
Beschleunigte Auftragsvergabe
In besonderen Situationen (z.B. Glatteis) entfällt der erste Ausruf (Nahbereichsruf). Der
Auftrag wird dann von der Zentrale sofort mit dem zweiten Ausruf (erweiterte Zeitvorgabe)
angeboten. Die Meldung erfolgt durch kurzes Drücken der Sendetaste.
Kleine erste Meldung
Bei starkem Auftragseingang erfolgt nach dem Halteplatzausruf sofort der dritte Ausruf
(mit Fahrziel, falls bekannt).
Erste Meldung
Bei starkem Auftragsandrang werden die Aufträge sofort mit Fahrziel (falls bekannt) frei
ausgerufen. Ein Ansprechen des Halteplatzes entfällt. Meldeberechtigt sind alle Fahrer,
egal ob frei oder besetzt. Der erste Melder erhält den Auftrag. Meldung erfolgt auch hier
nur durch kurzes Drücken der Sendetaste.
10. Hinweise Verspätetes Eintreffen am Bestellort löst eine Funksperre aus. Häufiges Überschreiten der Zeitvorgaben kann mit weiteren Maßnahmen geahndet werden.
Ist es dem Fahrer wegen besonderer Umstände (Straßensperrung, Demonstration o.ä.) nicht möglich, den Kunden in der angegebenen Zeit zu bedienen, muss die Zentrale unverzüglich unterrichtet werden. Die Zentrale entscheidet, ob der übernommene Auftrag an ein anderes Fahrzeug vermittelt wird.
Die Zentrale kann den Melder stichprobenartig nach seinem Standort fragen.
11. Auftragsbestätigung
Sollte z.B. aufgrund einer technischen Störung der Auftrag weder auf ein Betriebsfunk-
Datendisplay der Fa. Heedfeld noch auf einen Pocket-PC durch die Zentrale übertragbar
sein, ist die mündliche Vergabe durch die Zentrale durch den Fahrer in geeigneter Form
(z.B. durch Wiederholung der Abholadresse) zu bestätigen.
Sollte bei einer Form der beschleunigten Auftragsvergabe ein zunächst bestätigter Melder
den Auftrag nicht verstanden haben, entfällt seine Berechtigung zur Auftragsübernahme.
In diesem Fall wird der Auftrag durch die Zentrale noch mal neu vergeben.
b) Datenfunk
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Halteplatzausruf: Eine Halteplatzanmeldung (auch bei erfolgter vorheriger Zielmeldung für diesen Halteplatz) darf nur erfolgen, sofern das Taxi am Halteplatz steht. Zuwiderhandlungen gelten als Falschmeldung und können Maßnahmen gemäß §9 nach sich ziehen. Der Rechner vermittelt den Fahrauftrag an das erste angemeldete Fahrzeug am für den Besteller zuständigen Halteplatz. Sofern am Halteplatz kein entsprechendes Fahrzeug verfügbar ist, können hierbei mehrere Halteplätze nacheinander abgefragt werden. Vor Auftragsvergabe werden die vom Fahrer im Fahrervertrag und vom Unternehmer im Funkvermittlungsvertrag angegebenen Fahrer-und Fahrzeugkriterien berücksichtigt. Die Vermittlung am Halteplatz erfolgt nur an Fahrzeuge, die allen vom Kunden gewünschten Kriterien entsprechen.
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Raumruf Liegt beim Halteplatzruf keine Anmeldung eines Fahrzeugs vor, wird der Auftrag vom Vermittlungsrechner an das sich zur Kundenadresse in unmittelbarem Umkreis am Nächsten befindliche freie Fahrzeug vermittelt. Der dem Fahrzeug angebotene Auftrag ist vom Fahrer für dessen Erhalt auf dem Display zu bestätigen. Auch bei Vorbestellungen ist die Abholadresse schnellstmöglich anzufahren.
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Auftragsangebot an mehrere Fahrzeuge Erfolgt auch im Raumruf keine Meldung, wird der Auftrag mehreren freien Fahrzeugen im erweiterten Umfeld angeboten und auf dem Display als Angebot signalisiert. Zur Bewerbung auf den Auftrag ist der entsprechende Menüpunkt am Display zu wählen (Button). Nach Sortierung der Bewerbungen nach Nähe des betreffenden Fahrzeugs zum Abholort unter Bevorzugung von freien Fahrzeugen wird der Auftrag dem am nächsten zum Kunden befindlichen Fahrzeug vermittelt. Dieser ist ebenfalls zu bestätigen.
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Sonderregelung Wird für einen Auftrag kein Halteplatz angesprochen, bietet der Rechner den Auftrag einem oder mehreren am nächsten zur Abholadresse befindlichen freien Fahrzeugen als Angebot an. Zur Bewerbung auf den Auftrag ist der entsprechende Menüpunkt am Display zu wählen (Button). Nach Sortierung der Bewerbungen nach Nähe des betreffenden Fahrzeugs zum Abholort unter Bevorzugung von freien Fahrzeugen wird der Auftrag dem am nächsten zum Kunden befindlichen Fahrzeug vermittelt. Dieser ist ebenfalls zu bestätigen.
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Beschleunigte Auftragsvergabe In Zeiten eines hohen Auftragseingangs oder evtl. vorliegenden Beeinträchtigungen der Übertragungswege kann von obigem Verfahren abgewichen und der Auftrag an das zur Abholadresse nächstgelegene freie Fahrzeug vergeben werden.
Durch die Annahme bzw. Ablehnung eines Funkauftrages verliert das Taxi seinen vorherigen Status. Sollte bei der Datenfunk-Vermittlung der Auftrag aufgrund einer technischen Störung auf den Übertragungswegen oder einer Nichterreichbarkeit des Fahrzeugs nach mehrmaligen Versuchen nicht an das Fahrzeug-Display übertragbar sein, wird der Auftrag im Sinne einer schnellen Bedienung des Kunden an das nächstmögliche Fahrzeug vergeben.
c) Auftragsrückgabe Eine Auftragsrückgabe darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen; nach dreimaliger Fahrtablehnung pro Schicht wird der Fahrer gesperrt. Alternativ kann von der Taxizentrale ein Prämien-Punktesystem genutzt werden, das überdurchschnittlich hohe Ablehnungen von Funkaufträgen durch einen Fahrer sanktioniert. Die Bedingungen dieses Systems werden entsprechend vorher bekannt gegeben.
§5 Aufträge
Alle Aufträge sind nach der Verordnung über Beförderungsentgelte im Kraftdroschkenverkehr auszuführen sofern zwischen dem Auftraggeber und der Taxizentrale keine anders lautende Vereinbarung besteht, die nicht dem Tarifrecht unterworfen ist.
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Sofortaufträge: Sofortaufträge werden nach Eingang umgehend an die Taxifahrer
vermittelt. Der Taxameter ist entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung
einzuschalten.
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Vorbestellungen: Vorbestellungen sind Aufträge, die zu einer festgelegten Zeit
durchgeführt werden. Sie werden mindestens fünf Minuten vorher von der Zentrale
angenommen. Der Taxameter ist entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung zur
vorbestellten Zeit einzuschalten.
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Couponfahrten: Bei diesen Aufträgen wird die Bezahlung der Fahrt durch einen Coupon
vorgenommen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, jeden Coupon entgegenzunehmen, der von
der Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen akzeptiert wird.
Coupons sind zusammen mit dem Durchschlag zur Abrechnung einzureichen.
Fahrpreisgutscheine oder Festpreiscoupons: Ein eventueller fälliger Restbetrag ist vom
Fahrgast bar zu entrichten. Bei Unterschreiten des angegebenen Fahrpreises darf kein
Bargeld erstattet werden. Ferner ist das aufgedruckte Gültigkeitsdatum zu beachten.
Sämtliche Coupons und Gutscheine (sofern vom Aussteller nicht anders bestimmt) sind
spätestens bis zum 15. des Folgemonats zur Abrechnung einzureichen.
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Sonderaufträge: Sonderaufträge werden von der Zentrale als solche ausgerufen. Es
steht jedem Teilnehmer frei, derartige Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
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Rechnungsfahrten: Rechnungsfahrten sind bargeldlose Fahrten. Der Abrechnungsbeleg
wird nicht vom Fahrgast mitgebracht, sondern vom Taxifahrer erstellt.
Es gilt folgende Verfahrensweise:
Rechnungsfahrten werden ausschließlich funkvermittelt und nur mittels Zahlungsbeleg
abgerechnet.
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Die Aufträge werden als ”Rechnungsfahrten” gekennzeichnet.
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Der Fahrer füllt auf dem Zahlungsbeleg die Felder Datum, Uhrzeit, Fahrt von nach, Fahrpreis, Mehrwertsteuersatz, Fahrgastname und eigene Funknummer aus.
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Der Fahrer teilt der Zentrale sofort bei Fahrtende den (End-) Fahrpreis (inkl. Zuschlag) mit.Bei Fehlfahrten ist die Formulierung ”Fehlfahrt, Fahrpreis EUR 0,00” zu verwenden. Ggf. anzuwendende Fehlfahrtvergütungen werden nur von der Zentrale bekanntgegeben.
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Der Fahrer läßt den Fahrgast den komplett mit der von der Zentrale erteilten Rechnungsnummer ausgefüllten Beleg unterschreiben, der Fahrgast erhält den Durchschlag.
6. Inkassofahrten: Inkassofahrten sind bargeldlose Fahrten. Der Abrechnungsbeleg wird
nicht vom Fahrgast mitgebracht, sondern vom Taxifahrer erstellt.
Es gilt folgende Verfahrensweise:
Inkassofahrten werden ausschließlich funkvermittelt und nur mittels Fahrpreisquittung
abgerechnet, das Segment „Inkassofahrt“ wird angekreuzt.
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Die Aufträge werden als ”Inkassofahrten” gekennzeichnet.
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Der Fahrer füllt auf dem Quittungsbeleg die Felder Datum, Uhrzeit, Fahrt von nach, Fahrpreis, Mehrwertsteuersatz, Fahrgastname und eigene Funknummer aus.
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Bei Fehlfahrten ist die Formulierung ”Fehlfahrt, Fahrpreis EUR 0,00” zu verwenden. Ggf. anzuwendende Fehlfahrtvergütungen werden nur von der Zentrale bekanntgegeben.
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Der Fahrer läßt den Fahrgast den komplett ausgefüllten Beleg unterschreiben, der Fahrgast erhält den Durchschlag.
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Transportscheine: Aufträge mit Transportschein werden von der Zentrale -sofern dieser bekannt – entsprechend ausgerufen. Der Transportschein muss vom Fahrgast vorgelegt werden. Die Abrechnung der Fahrt wird vom Taxiunternehmer direkt mit dem auf dem Transportschein bezeichneten Leistungsträger vorgenommen.
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Kundenkarten CABCALLCard, TaxiBerlin-Card: Diese Aufträge werden als ”CABCALLCard” oder ”TaxiBerlin-Card” ausgerufen. Die Abrechnung einer CABCALLCard bzw. TaxiBerlin-Card erfolgt mittels des Kartenlesers der Taxizentrale analog der Abrechnung einer Kreditkarte. Sie können von jedem Teilnehmer angenommen werden, dessen Kartenleser an das Funksystem angeschlossen ist. Die Einlösegebühr für CABCALLCard-und TaxiBerlin-Card-Belege ist analog der für Kreditkarten. TaxiBerlin-Cards können auch nur für eine Fahrt gültig sein. Nach Aufforderung durch die Zentrale bei Buchung dieser Einmalkarte müssen diese vom Fahrer vollständig ausgefüllt und vom Fahrgast unterschrieben zur Abrechnung einbehalten werden. Diese TaxiBerlin-Card (Einmalkarte) ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats zur Abrechnung einzureichen. TaxiBerlin-Card-Fahrten dürfen nicht über Abrechnungsgeräte anderer Firmen gebucht werden.
Annahme von Kredit-, ec-, CABCALLCards, TaxiBerlin-Cards und Abrechnung mittels des Kartenlesers durch Übertragung der Buchungsdaten zur Autorisierung an die Taxizentrale: Bitte bei allen Eingaben und Durchziehen von Karten durch den Kartenleser beachten, dass sofort(!) nach Absenden einer Kartenanfrage Geld von fremden Konten abgebucht wird! Bei Falscheingaben oder missbräuchlicher Eingabe von Beträgen wird der betreffende Fahrer sofort und ohne Ausnahme vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Kartenzahlungen ist der Fahrgast bis zum Erhalt der Genehmigungsnummer im Wagen zu belassen. Der Fahrgast muss den vom Fahrer vollständig ausgefüllten Beleg unterschreiben (Vor-und Nachnamen der Unterschrift mit der auf der Karte genau vergleichen). Für Kreditkarten-, CABCALLCard-Zahlung, TaxiBerlin-Card und ec-Kartenzahlung sind ausschließlich der Zahlungsbeleg der Taxizentrale zu verwenden; es sind jeweils die entsprechend gekennzeichneten Felder vollständig auszufüllen. Eine Abrechnung der Belege mit der Taxizentrale ist ansonsten nicht möglich. Zur Abfrage des Restguthabens von CABCALLCards oder TaxiBerlin-Cards (ausschließlich auf Wunsch des Kunden) ist ein Betrag von 0,00 EUR zur „Buchung“ einzugeben und die Karte im Kreditkartenmodus durchzuziehen. Daraufhin wird statt der Genehmigungsnummer das Restguthaben der CABCALLCard oder TaxiBerlin-Card angezeigt.
Wird ein Beleg vom Unternehmer vorzeitig angefordert, so ist dieser innerhalb von sieben Tagen einzureichen. Unvollständig eingereichte Belege können nicht ausgezahlt werden.
Für die Abrechnung von ec-, Kredit-, CABCALLCard und TaxiBerlin-Cards gelten ergänzend zur Funkordnung die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Abrechnungssystem für ec-, Kredit-und Debitkarten der Taxizentrale sowie die evtl. gesondert vereinbarten Vertragsbedingungen, die in den Geschäftsräumen der Taxizentrale eingesehen werden können. Für Teilnehmer der Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG gilt das in den Geschäftsräumen ausliegende „Merkblatt zur Annahme von Kreditkarten“ als verbindlicher Bestandteil der Funk-und Betriebsordnung und muss ausnahmslos beachtet werden.
Wichtig: Kredit-, ec-, CABCALLCard-und TaxiBerlin-Card -Daten (Name, Kartennummer und Gültigkeit) dürfen nicht über Sprachfunk durchgegeben werden.
Am Wagen angebrachte Kreditkartensymbole verpflichten den Fahrer zur ausnahmslosen Annahme.
Irrtümlich von der Taxizentrale angenommene und/oder bearbeitete und/oder bereits ausgezahlte sowie im Nachhinein als falsch erkannte Belege sowie die daraus entstandenen Kosten der Taxizentrale werden dem Einreicher in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
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Materialfahrten/Kurierfahrten: Kurierfahrten sind reine Materialtransporte, die nur
außerhalb der Betriebspflicht durchgeführt werden dürfen. Bei Kurierfahrten können feste
Kilometer-oder Pauschalpreise von der Zentrale vorgegeben werden. Kurierfahrten
werden innerhalb des Pflichtfahrgebietes analog des Brutto-Taxameterpreises inkl.
vollem Mehrwertsteuersatz berechnet.
Die Annahme dieser Fahrten ist freiwillig.
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Umlandfahrten: Da eine Preisverhandlung zwischen dem Taxiunternehmer und dem
Fahrgast bei telefonischer Bestellung bei der Taxizentrale nicht möglich ist, gilt der
Berliner Taxitarif bei Fahrten bis insgesamt 50 km oder ein nach Wunsch des Kunden
vorgegebener Festpreis als fest vereinbart.
Die Annahme dieser Fahrten ist freiwillig.
Kommt es bei Kurier-oder Fernfahrten zu keiner Einigung über den Beförderungsvertrag mit dem Kunden, so ist dem Kunden keine Anfahrt zu berechnen.
Auftragshinweise: Zusätze zum Auftrag wie „melden“ oder „behilflich sein“ sind unbedingt zu beachten. Bei Hotels, Firmen oder Lokalen hat sich der Fahrer grundsätzlich zu melden. Als „unverbindlich“ ausgerufene Aufträge besagen, dass der Fahrgast am Bestellort unter Umständen nicht mehr anzutreffen ist; auch diese vom Teilnehmer übernommenen Aufträge sind in jedem Falle auszuführen. Das Taxi ist dem Fahrgast nach den Vorgaben der BOKraft grundsätzlich als Nichtraucherfahrzeug anzubieten. Um sich für einen als „VIP-Class“ ausgerufenen Auftrag bewerben zu können, müssen Wagen und Fahrer folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen: besonders gepflegtes Erscheinungsbild von Wagen und Fahrer, Kartenleser mit im System angemeldetem Fahrer oder Pocket-PC-Anlage zur vollautomatischen Vermittlung mit im System angemeldetem Fahrer, Akzeptanz sämtlicher durch die Taxizentrale abrechenbaren Karten, Rechnungs-, und Inkassofahrten sowie die Akzeptanz sämtlicher Coupons. Weitere Leistungsmerkmale können hinzukommen. Um sich für einen als „VIP-Class-Limousine“ ausgerufenen Auftrag bewerben zu können, muss der Wagen zusätzlich zu den Kriterien für „VIP-Class“ folgende Merkmale aufweisen: besonders gepflegtes Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse in der Ausführung „Limousine“, nicht älter als fünf Jahre. Weitere Leistungsmerkmale können hinzukommen. Um sich für einen als „VIP-Class-Bus“ ausgerufenen Auftrag bewerben zu können, muss der Wagen zusätzlich zu den Kriterien für „VIP-Class“ folgende Merkmale aufweisen: besonders gepflegtes Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse mit nachgewiesener Zulassung zur Beförderung von sieben oder acht Personen, nicht älter als fünf Jahre. Weitere Leistungsmerkmale können hinzukommen.
Die Taxizentrale behält sich vor, die Qualitätsmerkmale „VIP-Class“, „VIP-Class-Limousine“ oder „VIP-Class-Bus“ für ein Fahrzeug erst nach Wagenvorstellung und Überprüfung der genannten Kriterien durch die Taxizentrale für ein Fahrzeug zu aktivieren. Weitere Leistungsmerkmale können hinzukommen. Bei Nichteinhaltung der Kriterien oder gerechtfertigten Kundenbeschwerden kann die Berechtigung für dieses Auftragssegment wieder entzogen werden.
§6 Verhalten gegenüber Fahrgästen
Der Fahrgast ist höflich und zuvorkommend zu behandeln. Bei Funkaufträgen hat der Fahrer ohne gesonderte Aufforderung durch den Fahrgast im Rahmen des Zumutbaren Gepäckstücke selbst zu verladen. Dem Fahrgast ist es zu ermöglichen, sein Handy zu benutzen. Die Wortwahl über Funk ist so zu gestalten, dass der Taxizentrale kein Schaden daraus erwächst. Der Fahrer hat darauf zu achten, dass sein Fahrzeug in einem sauberen und gepflegten Zustand den Fahrgästen angeboten wird. Auf Wunsch des Fahrgastes sind das Funkgerät und das Radio leise zu stellen. Mißfällige Kommentare, z.B. über eine kurze Strecke, sind zu unterlassen. In jedem Fall ist das Image der Funkgesellschaft beim Umgang mit Fahrgästen zu beachten.
Fehlfahrten: Bei einigen Bestellungen kann es leider vorkommen, dass am Bestellort kein Fahrgast aufzufinden ist. Insbesondere bei Geschäftskunden (Hotels, Firmen, Lokale) erwarten wir, in diesen Fällen keine Anfahrt zu verlangen, da hierfür keine Rechtsgrundlage existiert. Auch bei Fehlfahrten sind Besteller freundlich zu behandeln. Fehlfahrten bitte der Zentrale mitteilen. Bei Häufungen von Fehlfahrten wird unser Service-Team gemeinsam mit den Kunden Verbesserungen umsetzen. Auch bei Fehlfahrten ist das Image der Taxizentrale zu beachten. Verstöße gegen diese Paragraphen können Maßnahmen nach §9 nach sich ziehen.
§7 Notruf
Wird im Internet nicht veröffentlicht §8 Notrufkanal
Wird im Internet nicht veröffentlicht
§9 Maßnahmen
Bei Verstößen gegen die Funk-und Betriebsordnung können von der Geschäftsleitung folgende Maßnahmen ergriffen werden: Funksperre bis zu drei Monaten, Vertragsstrafen bis 2.500,-EUR pro Wagen für Unternehmer, bis 500,-EUR für Fahrer. Sperrung der persönlichen Würfelfunk PhotoCard, Sperrung der persönlichen Fahrernummer und PIN, Entzug des Funkausweises, fristlose Kündigung des Teilnehmervertrages, Anzeigen bei den zuständigen Behörden.
Bei Beschwerden eines Fahrgastes über einen nicht korrekt ausgeführten Auftrag, ist der Unternehmer verpflichtet, der Taxizentrale auf Anfrage den entsprechenden Fahrer zu benennen, um eine Klärung des Vorfalls durch die Taxizentrale herbeiführen zu können. Ferner ist die Taxizentrale dazu berechtigt, den dem Fahrgast aufgrund einer nicht korrekt ausgeführten Beförderung entstandenen Ärger teilweise durch Fahrpreisgutscheine oder Festpreiscoupons auszugleichen. Der Gegenwert dieser Entschädigung ist neben einer möglichen Vertragsstrafe vom Unternehmer bzw. dessen Fahrer zu tragen.
§10 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmungen sollen dann durch solche
Bestimmungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien
möglichst nahe kommen.
Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Gerichtsstand ist Berlin.
Anlagen
Kanalgrenzen
Für die abgebildeten Funkbereiche sind folgende Kanäle am Funkgerät der jeweiligen Taxizentrale einzustellen:
|
Bereiche |
TaxiFunk |
Würfelfunk |
|
|
|
|
A |
1 |
6 |
|
B |
3 |
7 |
|
C |
6 |
5 |
|
D |
5 |
2 |
|
E |
2 und 4 |
3 |
Bedeutung von Abkürzungen der Vorbestellungsliste:
|
Klimaanlage |
AC |
|
Starthilfe ADAC |
AD |
|
Botenfahrt |
BO |
|
Babyschale |
BS |
|
Bundestag |
BU |
|
Kindersitz 1 J. |
C1 |
|
Kindersitz 2 J. |
C2 |
|
CABCALLCard |
CC |
|
Kindersitz |
CS |
|
2 Kindersitze |
CS2 |
|
nur Mercedes Taxen |
DB |
|
ec-Karte |
EC |
|
Einkaufsfahrt |
EI |
|
englisch |
EN |
|
Fahrrad |
F |
|
2 Fahrräder |
F2 |
|
französisch |
FR |
|
Großraum 0-8 Pers |
G0 -G8 |
|
Gaststätte |
GS |
|
Handy an Bord |
HB |
|
Hund |
HU |
|
Inkassofahrt |
IN |
|
italienisch |
IT |
|
Kreditkarte AMEX |
KA |
|
Kurierfahrt bar |
KB |
|
Kreditkarte DINER |
KD |
|
Kreditkarte EURO |
KE |
|
kein Großraum |
KG |
|
Kreditkarte |
KK |
|
Kombi |
KO |
|
Kurier auf Rechnung |
KR |
|
Kreditkarte VISA |
KV |
|
Limousine |
LI |
|
Materialfahrt |
MA |
|
mit Katze |
MK |
|
neue E-Klasse |
NE |
|
neues Fahrzeug |
NF |
|
Pkw |
PKW |
|
Premium Taxi |
PRE |
|
Rechnungsfahrt |
RECH |
|
Faltrollstuhl |
RO |
|
russisch |
RU |
|
Starthilfe |
SH |
|
Skier |
SKI |
|
Stadtführer |
STF |
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